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AGB

FN 489088 y/Wien, Mayergasse 3, UID-Nummer: ATU73207601, Benjamin Sobotka, 
office@sonder-agentur.at, 0699 11 86 13 13

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Sonder GmbH (im Folgenden „Agentur“ oder „Auftragnehmerin“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen (zB allenfalls beauftragte Zusatz- oder Nebenleistungen) zwischen der Agentur und dem Kunden (im Folgenden auch „Auftraggeber“ genannt), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden, selbst bei Kenntnis, von der Agentur nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur sohin ausdrücklich.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen vier Wochen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Dem Vertragsabschluss liegt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zu Grunde.

 

 

2. Anbote, Zahlungsmodalitäten, Zinsen

2.1. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Alle Preise verstehen sich exklusive 20% Ust und in Euro. Monatlich anfallende Betreuungshonorare werden jeweils um den 15. des laufenden Monats in Rechnung gestellt. Rechnungen entfalten auch bei ausschließlich elektronischer Zustellung ihre Wirkung. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Zinsen für unternehmerische Rechtsgeschäfte als vereinbart.

Weiters ist die Agentur im Fall des Zahlungsverzugs solange nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, bis der aushaftende Betrage bezahlt ist (Zurückbehaltungs-recht). Die Verpflichtung zur (weiteren) Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

Bei Medialeistungen kann es zu einer 10%igen Über- oder Unterlieferung des vereinbarten Budgets kommen.

2.3. Alle über diesen Vertrag hinausgehenden Leistungen und Fremdkosten, sofern nicht im Angebot angeführt, werden gesondert verrechnet. Sollten die im jeweiligen Segment des Vertrags angeführte maximale Arbeitsstundenanzahl – aus welchem Grund auch immer – nicht oder teilweise nicht angefallen sein, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf eine Gutschrift nicht verbrauchter Stunden, da es sich lediglich um eine ohnehin großzügige, bloß vorsichtshalber angeführte Obergrenze handelt. Selbiges gilt für die vertraglich vereinbarte Anzahl an Postings, Ads oder anderen quantifizierbaren Vertragsgegenständen. Daher findet eine solche Auf- und Anrechnung von Stunden und anderen quantifizierbaren Vertragsgegenständen, etwa in Form von Übertragung auf ein anderes Segment oder als Guthaben für z. B. den nächsten Monat, generell nicht statt. Die Agentur schuldet der Auftraggeberin auch keine Auskunft über die tatsächlich aufgewendete und intern erfasste Arbeitszeit, es sei denn, die Agenturteilt mit, dass die vorgesehene Maximalgrenze erreicht sei und für die Erfüllung des Auftrags weitere Arbeitsstunden erforderlich wären.

2.4. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen.

2.5. Das Honorar wird auch dann zur Zahlung fällig, wenn die Agentur das Content Planning oder die Content Creation vertragsgemäß durchführt, der Kunde jedoch - aus welchem Grund auch immer - die Freigabe nicht erteilt, obwohl auch die vertraglich beinhalteten Korrekturrunden von der Agentur nach Treu und Glauben erfüllt wurden.

 

 

3. Besonderheiten der Social Media-Kanäle und deren Nutzungsbedingungen

3.1. Die Agentur muss naturgemäß auch auf der Grundlage der Nutzungs-bedingungen der Anbieter der vertragsgegenständlichen sozialen Medien arbeiten und legt diese deshalb auch dem Vertrag mit dem Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen dieser sozialen Medien auch die Rechte und Pflichten dieses Vertragsverhältnisses (mit)bestimmen. Die Agentur kann die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Anbieter aufgrund der oftmals grundlosen oder kaum nachvollziehbaren Strenge und/oder der Widersprüchlichkeit nicht gewährleisten.

3.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Anbieter von Social-Media-Plattformen, sohin auch die hier gegenständlichen, es sich in ihren Nutzungsbedingungen regelmäßig vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Diese Anbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht beherrschbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Agentur kann nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.

3.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Nachteile, Schäden oder Ausfälle, die etwa durch Manipulationen (Hacking etc) der oa. Social Media-Auftritte des Kunden durch Dritte ausgelöst werden, oder die durch Probleme im Bereich der Betreiber der sozialen Medien bzw. deren Server entstehen.

 
 
4. Zusammenarbeit

4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungs-beschreibung im beauftragten Anbot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

Dem Auftragnehmer steht für die vertragsgegenständlichen Umsetzungen (grafische sowie textlich) eine angemessene Frist ab Freigabe der Vorschläge und Entwürfe zu. Diese beträgt mindestens drei Werktage, wobei die Agentur freilich stets bemüht ist, die Arbeiten nicht nur qualitativ einwandfrei, sondern auch möglich zeitnah vorzunehmen.

4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, elektronische Dateien etc), die dem Kunden zur Freigabe vorgelegt werden, sind von ihm zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation zwischen den Vertragspartnern und etwaigen beauftragten Dritten über elektronischen Weg (zB E-Mail, WhatsApp etc) abgewickelt werden kann.

4.3. Ob eine Rücksprache mit dem Kunden bei Reaktion auf Kundenrezensionen erforderlich erscheint, bleibt dem Auftragnehmer überlassen.

Der Kunde versorgt den Auftragnehmer von sich aus mit den für Beantwortungen solcher Rezensionen im Sinn der von ihm gewünschten Unternehmens¬philosophie zweckmäßigen Informationen ("Bringschuld"). Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4. Befindet sich die Agentur mit der Leistungserbringung in (Teil-)Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.5. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Agentur – ohne jegliche Informationspflichten gegenüber dem Auftraggeber – jederzeit auch Mitbewerber des Auftraggebers (Konkurrenzunternehmen) unter Vertrag zu nehmen berechtigt sind, und daraus keinerlei Ansprüche abzuleiten sind.

 

 

5. Rechteklärung, Haftung, Lizenz

5.1. Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es die Funktionsweisen von Social-Media-Plattformen mit sich bringen, dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte, verletzt werden können (beispielsweise Vervielfältigungen eines Lichtbildes bei der Setzung eines Links). Aufgrund der zwangsläufigen, aber auch erforderlichen Schnelligkeit, ständigen Veränderbarkeit und Abrufbereit der Online-Medien kann die Agentur Inhalte Dritter weder überwachen, noch - mangels rechtlicher Expertise - hinsichtlich der selbst, geschweige denn vom Auftraggeber vorgeschlagenen und/oder schlussendlich verwendeten Inhalte die etwaigen Rechte Dritter klären. Die Abklärung der Rechte hat daher der Kunde vorzunehmen. Will er damit die Agentur beauftragen, hat dies gesondert zu erfolgen. Hinsichtlich etwaige Ansprüche Dritter aus Verletzungen haftet der Kunde als Inhaber des Auftritts im sozialen Medium und hält die Agentur schad- und klaglos (inkl. Kosten angemessener rechtlicher Vertretung), soweit er diese vor der Verwendung nicht ausdrücklich und einvernehmlich mit der Rechteklärung beauftragt hat oder der Verstoß im Rahmen der zum Vertragsgegenstand geschuldeten Leistung durch die Auftragnehmer vorsätzlich und ohne Wissen des Auftraggebers verursacht wurde.

Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5.2. Soweit die Agentur urheberrechtlich geschützte Werke oder Leistungen, an denen ihr die Urheber- oder verwandten Schutzrechte zustehen, für Vertragszwecke zur Verfügung stellt, und die Rechte hierfür nicht gesondert vom Kunden abzuklären sind, gilt die nicht-exklusive Nutzungsbewilligung für den öffentlichen Auftritt des Kunden auf den vertragsgegenständlichen sozialen Medien und für die vereinbarte Dauer mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts als erteilt. Wird ein regelmäßig (zB monatlich) zu bezahlendes Entgelt vereinbart, so gilt dies für die erstmalige Zahlung sinngemäß und fallen die erteilten Nutzungsbewilligungen zugunsten des Kunden weg, falls der Kunde sich mit der Begleichung offener, vertraglich vereinbarter (Teil-)Verbindlichkeiten mehr als einen Monat in Verzug befindet.

Weitergehende Rechte (zB Bearbeitungsrechte; Nutzung zu anderen Zwecken; Sublizenzerteilung) stehen dem Kunden ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung an den Leistungen der Auftragnehmerin bzw. jener, an denen ichr die Nutzungsrechte zustehen, nicht zu.

5.3. Der Agentur ist es jedenfalls - auch bei etwaiger, ausdrücklicher Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte an den Kunden - kostenfrei gestattet, ihre Arbeitsergebnisse - stets - zur Eigenwerbung zu nutzen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei all seinen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den jeweiligen Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

5.4. Für die Bewerkstelligung der Compliance seines Auftritts, etwa in Bezug auf etwaiges Impressum, Pflichtangaben, Regelungen des Fernabsatzgesetzes, E-Commerce-Gesetzes, des Datenschutzrechtes u.a., trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung, weil dies nicht Teil des Vertragsgegenstands ist.

 
 
6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

6.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen professioneller Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“) (zB fallweise hinsichtlich der Herstellung von Videos oder Fotografien samt Models).

6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

6.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

6.4. Gibt die Agentur im Namen eines Kunden einen Druck in Auftrag, so ist die Agentur ab der finalen Freigabe des Kunden, mündlich oder schriftlich, von etwaigen Fehlern schuldlos zu sprechen und kann somit nicht haftbar gemacht werden.

 
 
7. Datenschutz

7.1. Der Schutz der Daten unserer Auftraggeber ist uns wichtig. Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine sog. Datenschutzerklärung vorzuhalten. Sollten Ihnen diese nicht ohnehin bereits zugekommen sein, so finden Sie diese unter <sonder-agentur.at/datenschutz>. Sie bestätigen gleichzeitig mit der Kenntnisnahme dieser AGBs, auch unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

7.2. Hier sei jedenfalls hervorgehoben, dass die Agentur alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln wird. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7.3. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie – bei jederzeit möglichem Widerruf durch den Auftraggeber – für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten und Newsletter (in Papier- und/oder elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt vom Auftragnehmer ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung, also etwa beauftragte Dienstleistungspartner, Versandunternehmen (Botendienste etc) und Zahlungsdienstleister (Banken etc, und betrifft bloß nur jenen Teil der Kundendaten, die dafür notwendigen sind.

7.4. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit dessen Namen und etwaigen Firmenlogo oder dessen Etablissementbezeichnung auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

8. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1. Dieser Vertrag und sämtliche daraus resultierenden Ansprüche, auch jene aus etwaiger Vertragsverletzung oder nach Beendigung des Vertrags, unterliegen österreichischem Recht und Ausschluss seiner Verweisungsnormen.

8.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versendung von körperlichen und unkörperlichen Sachen geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Übergabe durch die Agentur an den beauftragten Beförderer auf den Auftraggeber über.

8.3. Als Gerichtsstand wird für alle etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für Handelssachen sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur vereinbart. Dessen unbeschadet, ist die Agentur auch berechtigt, den Kunden am Gericht seines allgemeinen Gerichtsstands zu klagen.

9. Nutzungsrechte

9.1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck und -dauer. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich und zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses, nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. 

10. Rücktritt von einem Projektvertrag (z. B. Filmdreh)

10.1. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden der Agentur vor Projektbeginn (z. B. Filmdreh) vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteiligen Handlungskosten und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

10.2. Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn, ist die Agentur berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich Handlungskosten und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
 

10.3. Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

Wien, Dezember 2022

Sonder GmbH

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